Asyl für Bosnier

■ Daueraufenthaltsrecht in Dänemark

Kopenhagen (taz) – Die Ungewißheit über ihr Schicksal ist für rund 12.000 bosnische Flüchtlinge, die in Dänemark Asyl gesucht haben, in Kürze vorbei. Als erstes europäisches Land soll ihnen nach einem Beschluß der dänischen Regierung nicht mehr nur ein vorläufiger, sondern ein dauerhafter Schutz gewährt werden. In Dänemark waren, wie in den meisten EU-Staaten, die Asylanträge von bosnischen Flüchtlingen zunächst auf Eis gelegt worden. Sie erhielten eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre, die in den ersten Fällen Ende des Jahres abgelaufen wäre. Wegen der langen Aufenthaltsdauer und der Ungewißheit über die weitere Entwicklung in ihrer Heimat sollen sie statt einer weiteren vorläufigen Erlaubnis nun auf Dauer im Land bleiben können.

Die Asylanträge sollen jetzt nochmals überprüft werden. Aber auch bei Fällen, in denen die Begründung für die Gewährung von Asyl nicht ausreichend ist, erhalten alle BosnierInnen eine Daueraufenthaltserlaubnis, sofern sie sich seit mindestens zwei Jahren in Dänemark aufhalten. Sie werden damit anerkannten politischen Flüchtlingen rechtlich gleichgestellt. Geklärt werden muß noch das Schicksal jener, die wegen der Geltung des bisherigen Verfahrens – vorläufiges Aufenthaltsrecht auch ohne Asylantrag – darauf verzichtet hatten, um Asyl nachzusuchen. Reinhard Wolff