Straftat mit 7 Buchstaben

■ HH19-Redakteur verurteilt

Sieben Buchstaben, vier Punkte und ein Ausrufezeichen können eine Straftat sein. Das durfte gestern Jörn Breiholz, Redakteur des Stadtteilmagazins „HH19“, erfahren. In zweiter Instanz wurde er vor dem Hamburger Landgericht in zu einer Geldstrafe von 800 Mark verurteilt. Der Grund: In der Dezemberausgabe des Jahre 1993 schloß ein Bericht über den Leerstand eines Hauses in der Max-Brauer-Allee 128 mit dem Ein-Wort-Satz „Besetze....!“.

Für Staatsanwalt Mauruschat und Richter Hartung eine eindeutige Aufforderung zur Straftat Hausfriedensbruch. Da half es nichts, daß das Amtsgericht in erster Instanz auf Freispruch entschieden hatte, da die Äußerung durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt sei.

Da half es auch nichts, daß die Stadterneuerungsgesellschaft (Steg), die das Haus verwaltet und den Strafantrag auf den Weg gebracht hat, ihre Anzeige gegen Breiholz längst zurückgezogen hat. Steg-Mitarbeiter Dieter Luchs gestern: „Nach einem Gespräch mit Herrn Breiholz hatten wir den Eindruck, das war nicht als Aufforderung zu einer Besetzung gemeint“. Obwohl die Staatsanwaltschaft im ersten Prozeßgang bereit war, das Verfahren einzustellen, entschied sie nach dem Freispruch in erster Instanz: Das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung sei so immens, daß ein Berufungsverfahren durchgeführt werden müsse. Breiholz-Anwalt Manfred Getzmann kündigte an, nun in die dritte Instanz zu gehen.

P.S.: Das Haus, dessen Leerstand HH19 im Dezember 1993 geißelte, ist noch immer nicht bewohnt - auch die angekündigten Renovierungsarbeiten haben noch nicht begonnen. Die taz empfiehlt: Bloß nicht besetzen....! Marco Carini