Tatverdacht gegen zwei Kurden

■ Gröpelinger Brandanschlag: Staatsanwalt beantragt Haftbefehl

Nach dem Brandanschlag auf türkische Vereinslokale in Gröpelingen, bei denen in der Nacht zum Montag auch zwei benachbarte Wohnungen völlig zerstört worden waren, hat die Staatsanwaltschaft gestern Haftbefehl gegen zwei der in der Nähe des Tatorts festgenommenen vier kurdischen Männer türkischer Nationalität beantragt. Die anderen beiden kamen gestern nachmittag wieder frei. Die 20 und 24 Jahre alten Verhafteten selber verweigern die Aussage bzw. bestreiten die Tat.

Unterdessen hat der deutsch-kurdische Verein „Hevalti“ einen Zusammenhang der Anschläge „zu politischen Aktivitäten der KurdInnen in Bremen“ zurückgewiesen. Es handele sich dabei um einen „überschnellen Vorwurf seitens der Polizei, des Verfassungsschutzes und des Bremer Honorargeneralkonsuls der Türkei“, der dazu diene, „die friedlichen Aktionen der KurdInnen zu diskreditieren“.

Eine Verurteilung des lebensgefährlichen Brandanschlags enthält die Erklärung des Vereins allerdings nicht. Stattdessen wird darauf verwiesen, daß es sich bei der angegriffenen „Türkischen Gemeinschaft“ in Gröpelingen „nicht um einen unpolitischen Verein“ handele. Dessen türkischer Name „Dergah“ stehe vielmehr „für die Vereine der faschistischen türkischen Grauen Wölfe“. Ase