Europäische „Asyl-Harmonisierung“

Europaweit drastische Einschnitte in das Asylrecht geplant  ■ Aus Frankfurt/Main Klaus-Peter Klingelschmitt

Nach Informationen der taz soll auf der heute in Brüssel beginnenden Konferenz der Innenminister der Europäischen Union (EU) eine Resolution zur Vereinheitlichung der Asylrechtsbestimmungen auf europäischer Ebene verabschiedet werden. Vor allem die Bundesregierung drängt offenbar auf die Realisierung „einheitlicher Standards“ bei den Asylverfahren und bei der Bewertung von „Grenzübertritten“ von Flüchtlingen. Verhandelt werden soll auch über ein burden sharing innerhalb der EU bei der Verteilung von Kriegsflüchtlingen aus dem ehemaligen Jugoslawien auf die Mitgliedsstaaten der Union.

Die Flüchtlingshilfeorganisation Pro Asyl erwartet deshalb weitere „drastische Einschnitte“ in das geltende Asylrecht in Europa. Wie Pro Asyl gestern unter Berufung auf amnesty international in Brüssel mitteilte, beabsichtigten die Innenminister, den Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen in allen Mitgliedsstaaten der EU den Zugang zu den Asylverfahren zu verwehren, wenn deren Beteiligung eine Verfahrensverzögerung impliziere. Eine solche Regelung solle dann auch für die anhängigen Verfahren beim UN- Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) gelten. Für den Sprecher von Pro Asyl, Heiko Kaufmann, ein „Verstoß“ gegen die Genfer Flüchtlingskonvention. Denn die verpflichte die Regierungen der Unterzeichnerstaaten, mit dem UNHCR „in vollem Umfang“ zu kooperieren. Nach Auffassung Kanthers sollen sich die EU-Innenminister auch darauf verständigen, die Möglichkeiten von Rechtsmitteln, die gegen Ablehnungsbescheide eingelegt werden können, drastisch einzuschränken. Nach einem Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid müsse ein Flüchtling das Recht verlieren, weiter juristisch gegen diesen Bescheid vorzugehen. Last but not least müsse bei einer Abschiebung in einen sogenannten sicheren Drittstaat nicht mehr geprüft werden, ob der Flüchtling in diesem Land dann auch Zugang zu einem Asylverfahren habe. Für Pro Asyl ein weiterer Verstoß gegen die Flüchtlingskonvention. Denn ohne Prüfung der Asylrechtsbedingungen in einem „sicheren Drittstaat“ würden die Staaten der EU die direkte Abschiebung von Flüchtlingen in die Verfolgerstaaten billigend in Kauf nehmen.

Ein Sprecher im Bundesinnenministerium hat inzwischen bestätigt, daß es der Bundesregierung in Brüssel um die „Harmonisierung“ des Asylrechts auf der europäischen Ebene gehe. Die Behauptungen von Pro Asyl seien allerdings „vollkommen abwegig“. Zu einzelnen Punkten der Tagesordnung wollte sich der Sprecher nicht äußern.