: „Praktisch-taktisch“ gegen Schüler
■ Polizeipräsident rechtfertigt Verhör in Kreuzberger Schule
Dreizehnjährige zu verhören, ohne zuvor deren Eltern um Erlaubnis gebeten zu haben, hält Polizeipräsident Hagen Saberschinsky für zulässig. In einem Fall in der Kreuzberger Hans-Sachs- Oberschule hatte die Polizei Ende November eine 8. Klasse in den Schulräumen vernommen und fotografiert, ohne daß die Erziehungsberechtigten darüber informiert worden waren. Anlaß des Verhörs war ein Zwischenfall in Marzahn, bei dem ein Teil der Kreuzberger Klasse eine rechte Jugendgruppe in die Flucht geschlagen haben soll. Bei der anschließenden Festnahme stellte die Polizei zwei Messer und in der Handtasche der begleitenden Lehrerin eine unerlaubte Gaspistole sicher, die sie einem ihrer Schüler abgenommen hatte.
Dem Recht sei Genüge getan worden, verteidigte Saberschinsky die Polizei. Schließlich hätten die Eltern der acht beschuldigten Schüler nach dem Vorfall mit ihren Kindern über das künftige Verhalten gegenüber der Polizei gesprochen. Sieben Beschuldigte hätten daraufhin die Aussage verweigert. Der Direktor hatte außerdem einem Verhör in seiner Schule zugestimmt. Rechtlich sei die Befragung der 13jährigen durch das Allgemeine Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (ASOG) erlaubt. Eine schnelle Befragung sei aus „taktischen und praktischen“ Erwägungen heraus geboten gewesen. Den Schülern habe man lange Wege zur Polizeidirektion erspart.
Saberschinsky äußerte Zweifel an der Aussage der Religionslehrerin, ihre Klasse sei in Marzahn durch ausländerfeindliche Sprüche provoziert worden. Ein Zeuge, der damals Buden aufgestellt habe, wolle Beleidigungen wie „Kanacken“ nicht gehört haben.
Grüne, FDP und PDS bezweifelten, daß 13jährige ohne Einverständnis ihrer Eltern verhört werden dürfen. Ulrich F. Krüger von der CDU fand es dagegen sogar „pädagogisch sehr vertretbar“ Schüler „innerhalb ihres Bezugsfeldes“ zu vernehmen. Der 66jährige Lehrer in Rente ist Hundertschaftsführer bei der Freiwilligen Polizeireserve. Dirk Wildt
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