■ Urteile
: Mietminderung erlaubt

Karlsruhe (AFP) – Der BGH hat Mietverträge für unzulässig erklärt, durch die Mieter daran gehindert werden sollten, Mietzahlungen wegen Wohnraummängel einzubehalten. Wie der BGH gestern in Karlsruhe mitteilte, ist die Kombination von Vorauszahlungsklauseln mit Aufrechnungsverbotsklauseln in Mietverträgen unwirksam. Mieter mit einer derartigen Klauselkombination konnten bei einer Mietminderung wegen Wohnraummängeln die bereits zuviel bezahlte Miete nicht einfach von den Mietzahlungen im Folgemonat abziehen, sondern mußten im Streitfall den Betrag vor Gericht einklagen.