Das Hormon-Monopol

■ Verhandlung im Euro-Patentamt

Berlin (taz) – Jede Frau produziert in ihren Eierstöcken und in der Gebärmutterschleimhaut Relaxin. Eine Universität in Melbourne aber besitzt das Patent auf das Hormon. Die Grünen im EU- Parlament haben beim Europäischen Patentamt in München Einspruch dagegen eingelegt, um exemplarisch gegen die Patentierung menschlicher Gene vorzugehen. Heute befaßt sich die Beschwerdekammer in einer öffentlichen Anhörung mit dem Fall. „Aber das ist keine unabhängige internationale Institution“, bremst Christoph Then von der Kampagne „Kein Patent auf Leben“ hohe Erwartungen. Weil sich das Patentamt vorwiegend aus den Gebühren für die Erfindungsanmeldungen finanziere, sei kaum damit zu rechnen, daß die Kammer eine Entscheidung gegen eine Patentierbarkeit genetischer Entdeckungen fällen werde. Erst wenn alle Instanzen des Amtes abgeklappert sind, können die GegnerInnen in einzelnen Ländern vor Gericht ziehen. 1991 hatte das Europäische Patentamt Relaxin unter der Nummer EP 112149 in seinem Register eingetragen. Forscher hatten im Tierversuch nachgewiesen, daß das Hormon, das bei Frauen während der Schwangerschaft in großen Mengen im Mutterkuchen entsteht, zur Entspannung der Beckenmuskulatur beiträgt. „Was Relaxin beim Menschen bewirkt, weiß man noch nicht genau“, sagt Hormonspezialist Horst Lübbert vom Benjamin-Franklin-Krankenhaus in Berlin. Es sei aber nicht unwahrscheinlich, daß es bei vorzeitigen Wehen sinnvoll einsetzbar sei.

Die Freiburger Firma Genentech, deren Mehrheitsanteile von Hoffmann La Roche gehalten werden, hatte bei der Patentanmeldung mit der australischen Uni kooperiert. Die Lizenz wurde allerdings schon 1992 zurückgegeben. „Das Mittel erwies sich als medizinisch nicht wirksam“, so ein Sprecher. Wer immer aber künftig mit dem technisch relativ einfach herzustellenden Hormon experimentiert, muß Geld an die Uni in Australien zahlen. Annette Jensen