Durchbruch vor Gericht

Es ist ungewöhnlich und den LeserInnen auch nur schwer zuzumuten, ein Gerichtsurteil im O-Ton zu lesen. Wenn wir diesmal eine Ausnahme machen und das Urteil des Landgerichts Berlin dokumentieren, das der taz erlaubt, die Behauptungen des unten im Faksimile noch einmal gezeigten Artikels weiter zu verbreiten, dann aus einem wichtigen Grund: Bisher war es den Unternehmen, die mit Scientology-Mitgliedern verflochten sind, fast immer gelungen, kritische Berichterstattung gerichtlich untersagen zu lassen. Ihr Argument: Die Scientology-Mitgliedschaft sei Privatsache. Das Landgericht Berlin hat jetzt in dem Verfahren zwischen taz und den Hamburger Firmen Breitling&Partner GmbH sowie HG Grundstücksgesellschaft Harlaching mbH der taz recht gegeben. Über die Recherche des Hamburger Mietervereins, wonach unter anderem diese Firmen, verflochten mit Scientology-Mitgliedern, bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen „mit teilweise rüden Methoden“ beteiligt sind, darf seit dem 20. Oktober 1994 weiterberichtet werden. Nach diesem Urteil (Geschäftsnummer 27.0.612/94) besteht Hoffnung, daß es Scientology-Mitgliedern nicht mehr so leicht gelingt, kritische Berichterstattung über ihre Organisation zu verhindern. MR