■ Weiche Drogen
: Schwelle bei 6 Gramm

Magdeburg (AFP) – Der Besitz von nicht mehr als sechs Gramm Haschisch oder Marihuana wird in Sachsen-Anhalt ab 1995 nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Dem strafverfolgungsfreien Konsum seien damit enge Grenzen gesetzt, erklärte Justizministerin Schubert (SPD) gestern.