Weihnachtsbeihilfe für Einkommensschwache

Viele Menschen mit niedrigen Einkommen haben Anspruch auf Weihnachtsbeihilfe. Dieser Anspruch hängt keinesfalls davon ab, daß auch Sozialhilfe empfangen wird, wie Sozialsenatorin Stahmer gestern betonte. Wichtig sei, daß Bezieher geringer Einkommen den Gang zum Sozialamt nicht scheuen und auf jeden Fall prüfen lassen, ob sie anspruchsberechtigt sind. Die Einkünfte dürfen für Alleinstehende das Eineinhalbfache des Sozialhilfe-Eckregelsatzes, nämlich 780 Mark zuzüglich Warmmiete und eventuellen Mehrbedarfszuschlägen, nicht überschreiten.