■ Schwarzfahrer
: Milderer Umgang

Bonn (dpa) – Das Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln soll nach dem Willen des Bundesrats nur noch bei Wiederholungstätern als Straftat verfolgt werden. Eine entsprechende Gesetzesinitiative zur Entlastung der Gerichte soll wiederaufgenommen werden. Einfaches Schwarzfahren soll künftig – neben dem „erhöhten Beförderungsentgelt“ – nur noch mit einer Geldbuße von 500 Mark geahndet werden.