Gysi, der Stasi-Zuträger

■ Bürgerrechtler Fuchs erringt Teilerfolg vor dem Hamburger Landgericht gegen Gysi

Hamburg (dpa/taz) – In zwei von drei Punkten setzte sich am Freitag der DDR- Regimekritiker und Schriftsteller Jürgen Fuchs vor dem Hamburger Landgericht gegen Gregor Gysi durch. Es war das erste Verfahren vor einem Hamburger Gericht, in dem Bürgerrechtler wenigstens teilweise gegen den Vorsitzenden der PDS- Bundestagsgruppe gewannen. Gysi muß zwei Drittel der Kosten des Verfahrens tragen.

Fuchs hatte in der Wochenpost und in der Frankfurter Rundschau neue Dokumente veröffentlicht, denen zufolge Gysi „Zuträgerdienste für die Stasi“ geleistet habe. Gegen diese Behauptung hatte Gysi im Oktober per einstweiliger Verfügung ein Verbot erwirkt, das jetzt vom Gericht wieder aufgehoben wurde. Fuchs, so heißt es in der Begründung, habe in seinem Essay nichts geschrieben, was nicht sagbar gewesen wäre. Fuchs darf auch weiter behaupten, daß Gysi, nachdem ihn Frau Havemann kurz vor dem Tod ihres Mannes gebeten habe, für die Einreise einiger Verwandter und Freunde aus dem Westen zu intervenieren, sinngemäß antwortete, er mache sich doch nicht zum Affen.

In einem dritten Punkt unterlag Fuchs allerdings Gysis Verbotsantrag. So darf Fuchs nicht mehr behaupten, Robert Havemann habe 1978 in einem Strafverfahren wegen Devisenvergehens nur widerwillig Gregor Gysi als beigeordneten Pflichtverteidiger akzeptiert. Das Gericht folgte dem Antragsteller, daß der Begriff „Pflichtverteidiger“ für die gesamte Vertretungszeit Gysis für Havemann so nicht gelte. Gegen diesen Punkt wird Fuchs in die Revision gehen.

Im Gerichtssaal kam es zu heftigen Kontroversen zwischen Gysi und Fuchs. Katja Havemann trat als Zeugin auf. Fuchs' Anwalt, der Berliner CDU-Abgeordnete Uwe Lehmann-Brauns, zeigte sich nach dem Urteil zufrieden. Bis jetzt hätten Hamburger Gerichte die Bürgerrechtler nicht sehr gut behandelt, die jetzige Entscheidung sei ein „positives Signal“. aku