Neuer Prozeß in Ankara

■ Verfahren gegen prominente Menschenrechtler

Ankara (dpa) – Vor dem Staatssicherheitsgericht in Ankara hat gestern ein weiterer Prozeß gegen zwei prominente türkische Menschenrechtsaktivisten begonnen. Der Vorsitzende der türkischen Menschenrechtsstiftung (TIHV), Yavuz Önen, und das Vorstandsmitglied Fevzi Argun sind wegen „Separatismus“ angeklagt. Ihnen drohen zwei bis fünf Jahre Gefängnis in dem Verfahren, das zunächst auf den 29. Dezember vertagt wurde. Erst vor knapp zwei Wochen hatte das Gericht acht kurdische Abgeordnete zu Haftstrafen bis zu fünfzehn Jahren verurteilt.

Konkret vorgeworfen wird Yavuz Önen und Fevzi Argun das Vorwort zu einem von der TIHV zusammengetragenen „Folter- Dossier“ über den Tod von vierhundertzwanzig Menschen in den türkischen Gefängnissen zwischen dem Militärputsch vom 12. September 1980 bis zum 12. September 1994.

In dem Text fordern die Angeklagten unter Hinweis auf nationalistische und fundamentalistische Gefahren eine „demokratische Lösung des Kurdenproblems“. Beide haben betont, daß sie sich auf keinen Fall gegen die Wahrung der territorialen und nationalen Einheit der Türkei gewandt hätten. Ihnen sei es vor allem um die Aufklärung der Öffentlichkeit über Folteropfer in den Gefängnissen gegangen.

Das Kopenhagener Zentrum zur Behandlung von Folteropfern hat gegen den Prozeß protestiert, weil es sich bei den Angeklagten um Menschenrechtler handele, die sich um Hilfe für Gefolterte bemühten. Das Verfahren gegen Önen und Argun solle „offenbar den türkischen Behörden dabei helfen, den Einsatz gegen Folter in ihrem Land zu bremsen“.