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■ Kurde/UrteilMuttersprach-Verbot

Frankfurt/Main (dpa) – Ein in Frankfurt inhaftierter Kurde darf bei Besuchen seiner Verwandten im Gefängnis nicht seine Muttersprache benutzen: Nach einem Beschluß des Bundesgerichtshofs muß er türkisch sprechen, damit ein Dolmetscher der Anstaltsleitung dem Gespräch folgen kann. Sein Rechtsanwalt bezeichnete dies als Verstoß gegen das Grundgesetz. Da die Angehörigen des 33jährigen nur schlecht türkisch sprächen, seien sie und der Untersuchungshäftling praktisch zum Schweigen verurteilt.

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