Neue Regelung für alte Ökolasten

■ Bund und Länder einigen sich auf 200-Millionen-Mark-Härtefallfonds

Bonn (dpa) – Die Altlastensanierung in Ostdeutschland wird einfacher. Der Bund und die neuen Länder haben das 1992 geschlossene Finanzierungs- und Verwaltungsabkommen zur Sanierung von verseuchten Böden in ehemaligen Treuhandunternehmen erweitert. Die Länder sollen mehr Kompetenzen erhalten. Wie das Bundesumweltministerium gestern mitteilte, werden künftig auch Unternehmen, die vor dem 1. Januar 1992 privatisiert wurden, in das Abkommen einbezogen.

Ferner wird ein Härtefallfonds in Höhe von 200 Millionen Mark für Unternehmen eingerichtet, die nach den Verträgen mit der Treuhand verpflichtet waren, ihre Altlasten selbst zu sanieren. Die Entscheidung über solche Härtefälle liegt beim jeweiligen Bundesland. Der Bund zahlt in diesen Fonds 120 Millionen Mark ein, den Rest stellen die Länder. Alle Sanierungsmaßnahmen bis zu einem Gesamtbetrag von 1,5 Millionen Mark pro Projekt sollen künftig von den Ländern erledigt werden, ohne daß eine vorherige Abstimmung mit dem Bund oder der Treuhandanstalt erforderlich ist. Damit könnten rund 70 Prozent aller Fälle im vereinfachten Verfahren abgewickelt werden.

Das Altlastenprogramm hat eine Laufzeit bis 2002 und ist derzeit mit 24 Milliarden Mark ausgestattet, von denen der Bund 17 Milliarden Mark trägt. Generell teilen sich Bund und Länder die jeweiligen Sanierungskosten im Verhältnis 60 zu 40. Bei Großprojekten ist ein Schlüssel 75 zu 25 vereinbart worden.