■ taz intern
: Kein Vergleich

Gestern wurde vor dem Landgericht Bonn die Klage der Direktorin des Wiesbadener Instituts für Bevölkerungsforschung, Höhn, gegen die taz verhandelt.

Frau Höhn hatte in einem Interview gesagt: „Es ist leider statistisch nachweisbar. Ich weiß, daß man das heutzutage nicht mehr sagen darf. Das ist eigentlich sehr schade.“ Frage: „Was ist nachweisbar?“ Antwort Höhn: „Daß es zum Beispiel Unterschiede in der Intelligenzverteilung gibt. Das kann man vielleicht ohne das Wort höher- oder minderwertig verbreiten, aber selbst das darf man ja heute nicht mehr. Was ich mit einer gewissen Bekümmernis ... beobachte, ist diese Art von Denkverboten, die überall verteilt werden...“ Frage: „Was meinen Sie mit Denkverboten?“ Antwort Höhn: „Zum Beispiel, daß man sagt, daß die durchschnittliche Intelligenz der Afrikaner niedriger ist als die anderer...“

Die taz hatte einen Artikel am 3. 9. 1994, in dem diese Interviewpassage wörtlich wiedergegeben war, überschrieben: „Deutsche Vertreterin bei Kairoer Konferenz hält Afrikaner für weniger intelligent.“

Diese Überschrift hält das Bonner Landgericht für eine „unzulässige Schlußfolgerung“ aus dem von Frau Höhn Gesagten. Die Richter ließen gestern erkennen, daß sie die taz sowohl zur Unterlassung wie auch zum Widerruf dieser „Schlußfolgerung“ verurteilen wollten. Eine Entscheidung erging zunächst nicht, weil die Parteien einen vorläufigen Vergleich schlossen, nach dem die taz einen eingeschränkten Widerruf veröffentlichen soll. Die taz wird diesen Vergleich widerrufen, da sie der Auffassung ist, mit ihrer Veröffentlichung dem von Frau Höhn Gesagten gerecht geworden zu sein. taz