Bankgeheimnis bröckelt

■ Dresdner Bank scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Ermittlungen

Frankfurt/Berlin (AP/taz) – Geld auf Luxemburger Konten zu schaffen, um der bundesdeutschen Kapitalertragssteuer zu entgehen, ist und bleibt illegal. Und wenn eine Bank ihrer Kundschaft bei dieser Transaktion hilft, dann muß sie sich staatsanwaltliche Ermittlungen und die Beschlagnahme von Unterlagen gefallen lassen. Das bestätigte erneut das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der Verdacht auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung sei schließlich durchaus nachvollziehbar, also keineswegs willkürlich.

Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft wirft der Dresdner Bank vor, Kunden systematisch beim Transfer von unversteuerten Geldern nach Luxemburg geholfen und ein besonderes System zur Anonymisierung entwickelt zu haben. Anfang dieses Jahres hatten die Steuerfahnder zum ersten Mal eine deutsche Großbank gründlich durchsucht: Kistenweise wurden in Filialen der Dresdner Bank Unterlagen beschlagnahmt.

Nicht nur die Bank steht nun unter Verdacht; ebenso betroffen sind zahlreiche Bankkunden. Hinter dem Bankgeheimnis können sie sich nicht mehr verstecken. Sie sind von Ermittlungen bedroht, selbst wenn gegen sie zunächst gar kein konkreter Verdacht vorliegt.

Die Dresdner Bank bestreitet sämtliche Vorwürfe. Es sei nicht die Aufgabe der Banken, bei den Kunden nachzufragen, ob sie das Geld auch ordnungsgemäß versteuert hätten. Die beanstandeten Zahlungsvorgänge seien „im Rahmen der geltenden Gesetze in anonymer Form unbestritten zulässig und auch allgemeine Praxis“, ließ die Bank nach dem Karlsruher Urteil verlauten. Die Bank war schon im April mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Verletzung mehrerer Grundrechte abgeblitzt. Jetzt riefen die Banker erneut die Politiker zum Handeln auf: „Die Verhinderung des Kapitalexports mit den Mitteln des Strafrechts ist angesichts zusammenwachsender Kapitalmärkte keine Lösung, sondern führt zu Steuerverweigerung und Staatsverdrossenheit.“ lieb