■ Vergeßlichkeit
: Sekretärin als Ausrede

Kassel (dpa) – Rechtsanwälte, die Berufungsfristen versäumen, können sich nicht mit vergeßlichen Sekretärinnen entschuldigen. Das Kasseler Bundesarbeitsgericht hat in einem gestern veröffentlichten Beschluß festgelegt, daß Anwälte „ausreichende Vorkehrung“ für die Befolgung von Fristen treffen müssen.Foto: W. Schmidt