■ Grundfreibetrag
: Steuerbescheid gültig

Auch wenn das Bundesverfassungsgericht (BVG) den derzeitigen Grundfreibetrag bei der Steuer für verfassungswidrig erklärte, muß ein Steuerpflichtiger seine Steuern bezahlen. Dies entschied der Bundesfinanzhof in München in einem gestern veröffentlichten Urteil. Die bisherige Steuererhebung sei vorerst gültig (AZ: VII R 20/94).