Staatsdiener bevorzugt

■ Pflegegesetz privilegiert Beamte

Berlin (taz) – Beamte leben länger und besser, und dies soll auch so bleiben. Jüngstes Beispiel ist die Pflegeversicherung. Während Normalbürger ab Januar bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.850 Mark ein halbes Prozent ihres Bruttoentgelts abführen müssen, zahlen Beamte nur die Hälfte. In den alten Bundesländern beträgt ihr Höchstsatz 24,28 Mark und in den neuen Ländern 19,92 Mark. Dafür bekommen sie von den Kassen zwar auch nur die Hälfte der Leistungen finanziert, aber die andere Hälfte übernimmt die staatliche Beihilfe. Das nennt sich Fürsorgepflicht. Diese Privilegierung ist zwar, dank des unermüdlichen Engagements der Freidemokraten, schon seit Oktober beschlossen, aber die SPD-Fraktion im Bundestag will sich damit nicht abfinden. Deren sozialpolitischer Experte Rudolf Dreßler kündigte jetzt eine parlamentarische Anfrage an. Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) sei wortbrüchig geworden.

Sie werden es sogar doppelt, das zweite Mal bei den Pflegeleistungen. Während normale Pflegebedürftige sich in drei Kategorien einteilen lassen müssen, wird bei Beamten nicht nach Hilfebedürftigkeit unterschieden. Ein sozialversicherter Plegebedürftiger der leichtesten Kategorie hat ab 1. April Anspruch auf ambulante Hilfe im Wert bis zu 750 Mark. In Leistungen umgerechnet heißt das Hilfe für etwa 10 Stunden pro Woche. Ein von allen Kategorien befreiter Beamter kann seine Würde behalten. Er kann auch ohne Nachweise mit der gleichen Behinderung wie ein Schwerstpflegebedürftiger behandelt werden, Leistungen bis maximal 2.800 Mark in Anspruch nehmen. Anita Kugler