Vertrauliches per Piepton

■ Datenschützer schlägt Alarm: Immer öfter kommen aus den Fax-Geräten hochsensible Daten an die falsche Adresse

Das Fax-Gerät spuckte ein unerwartetes Papier aus. Statt der üblichen Geschäftskorrespondenz kam im vergangenen Jahr aus dem Fernkopierer eines Berliner Unternehmens der Befundbericht einer Rehabilitationsklinik – mit allen vertraulichen Daten über den Leidensweg eines Patienten. Damit nicht genug. Zuvor hatte die Firma sogar den Antrag eines Gesundheitsamtes erhalten, einen Geistesgestörten in die Psychiatrie einzuweisen. Der Adressat war eigentlich ein Berliner Amtsgericht. Fälle wie diese werden in diesem Jahr zunehmen – da sind sich Datenschüzer sicher und schlagen nun Alarm.

Mit der steigenden Zahl von Fax-Geräten in Deutschland wächst auch die Wahrscheinlichkeit, daß – durch schlicht falsches Wählen oder andere Bedienungsfehler – Fax-Irrläufer durch die Republik wandern. Gab es 1989 nur 400.000 angemeldete Fax-Geräte, waren es nach Angaben der Telekom im Oktober 1994 schon 1,5 Millionen. Diese Tendenz dürfte sich angesichts der sinkenden Preise für Fax-Geräte wohl weiter fortsetzen.

„Fax-Fehlleitungen werden dadurch immer mehr ein Problem“, sagt der Berliner Datenschutzbeauftragte, Hansjürgen Garstka. Die Zahl der Bürgerbeschwerden stiegen. Ein Trend, der sich im neuen Jahr fortsetzen werde. Der niedersächsische Datenschutzbeauftragte Gerhard Drontsch warnte deshalb schon vor über einem Jahr: „Telefax-Geräte ohne Schutzmaßnahmen sind für den Datenschutz genauso gefährlich wie Autos ohne Bremsen für den Straßenverkehr.“

Nach Garstkas Beobachtungen werden Faxe auch von Behörden immer häufiger zum Transport hochsensibler Daten verwandt. Sogar Polizei und Gerichte würden Ermittlungsaufträge oder andere vertrauliche Mitteilungen immer mehr mittels dieser Technik absetzen. Die Gründe: Das Faxen ist billiger als das Versenden von Briefen durch die Post und auch schneller. Selbst ein Bote kommt da nicht mit.

Das Problem: Anders als beim Telefon gibt es beim Faxen keinen Gesprächspartner, der von sich aus auf eine Falschverbindung hinweisen kann, bevor Vertrauliches ausgeplaudert wird. Die Fax-Geräte zeigen zwar in der Regel an, welche Nummer angewählt wurde. Nur: Vergleicht der Benutzer die Nummer, die er wählen wollte, nicht mit der angezeigten, nützt dies wenig. Eine weitere Gefahr liegt darin, daß Faxe anders als Briefe keinen Umschlag haben. Jeder kann es daher lesen.

Datenschützer Hansjürgen Garstka empfiehlt daher: „vor der Absendung durch die Kontrolle der angezeigten Nummer prüfen, ob die richtige gewählt wurde“. Außerdem sollte bei Sendungen „mit personenbezogenem Inhalt“ vorher durch eine telefonische Absprache sichergestellt werden, daß der vorgesehene Empfänger auch die Nachricht am Fax-Gerät entgegennimmt. Dokumente, „die einem besonderen Berufs- oder Amtsgeheimnis“ unterliegen, sollten darüber hinaus grundsätzlich nicht gefaxt werden. Ulrich Scharlack, dpa