■ Mitbestimmung
: Einstellungen bleiben

Kassel (AFP) – Betriebsräte können über ihr Mitbestimmungsrecht nicht befristete Einstellungen verhindern. Ihre Zustimmung können sie nur dann verweigern, wenn eine Einstellung ganz unterbleiben muß, bekräftigte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Kassel in einem Streit beim Berufsbildungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

(AZ: 1 ABR 59/93).