„Asyl-Chip“ für Flüchtlinge

■ Asylbewerber sollen zwangsweise mit multifunktionaler Asyl-Card versehen werden

Hannover (taz) – Eine sogenannte Asyl-Card, eine prozessorgestützte Zwangs-Chipkarte für alle Flüchtlinge, wollen die Innenministerien des Bundes und der Länder einführen. Darauf hat gestern der niedersächsische Datenschutzbeauftragte Gerhard Dronsch hingewiesen und gleichzeitig eine solche Karte als „schlicht verfassungswidrig“ kritisiert.

Bei seiner Warnung vor dem „gläsernen Flüchtling“ bezieht sich Dronsch auf einen Zwischenbericht der „Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Harmonisierung der Verwaltungsabläufe im Asylverfahren“. Er sieht die Asyl-Card als besten Weg zur stärkeren Vernetzung der am Asylverfahren beteiligten Behörden an. Überlegungen zu einer europaweiten Asyl-Card sind in dem Bericht enthalten.

Ohne die Karte, die gleichzeitig als Ausweis dient, sollen Flüchtlinge keine staatlichen Leistungen erhalten. Die Asyl-Card soll Daten über das Asylverfahren genauso erfassen können, wie etwa den Empfang von Sachleistungen oder den Essenbezug in der Flüchtlingsunterkunft. Sie soll bei der Zugangskontrolle zu Wohnheimen Verwendung finden und automatisch Aufenthaltsorte registrieren. Neben dem Fingerabdruck soll ein Foto des Flüchtlings auf ihr gespeichert sein. Dronsch befürchtet in dem Chip-Projekt eine „Türöffnerfunktion zur Überwachung von anderen Minderheiten, etwa von Sozialhilfeempfängern oder Arbeitslosen“. Jürgen Voges