Unruhe um Standards in Kindergärten

Hannover In der niedersächsischen Landesregierung gibt es unterschiedliche Ansichten, wie der von 1. Januar 1996 an geltende Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz verwirklicht werden soll. Während Kultusminister Rolf Wernstedt auch die Anrechnung von Nachmittagsgruppen in Erwägung zog, lehnte das Frauenministerium dies strikt ab. Ministerin Christina Bührmann befürchtet, eine lediglich dreistündige Betreuung des Nachwuchses könnte berufstätige Frauen in ungeschützte Arbeitsverhältnisse drängen.

Zur Erfüllung des Rechtsanspruch fehlen in Niedersachsen nach Angaben des Kultusministeriums noch 30.000 Plätze. Wernstedt sagte, das Land wolle den Kommunen mit vereinfachten Vorschriften die Verwirklichung des Rechtsanspruchs erleichtern. Neben der Anrechnung von Nachmittags-Gruppen, was 15.000 bis 20.000 Plätze bringen würde, könnte auch versucht werden, die Verschiebung des vom Bundesgesetzgebers vorgegebenen Stichtages zu erreichen. Derzeit stünden in etwa 3.000 Kindergärten rund 169.000 Plätze zur Verfügung. Die Grünen-Fraktion im Landtag kritisierte, eine Anerkennung der Nachmittagsgruppen sei der erste Schritt zu einer „Billiglösung“. Dreistündige Gruppen stünden dem Bedarf vieler berufstätiger Eltern nach qualifizierter Vormittagsbetreuung entgegen. dpa