■ Gleichberechtigt
: Nicht bei Beförderung

Darmstadt (dpa) – Das Darmstädter Verwaltungsgericht hat eine mit dem Gleichberechtigungsgesetz begründete Beförderung einer Polizistin gestoppt. Das Geschlecht dürfe kein alleiniges Auswahlkriterium sein, hieß es in der gestern veröffentlichten Urteilsbegründung. (1 G 1081/94)