Unterlassen?

Nicht nur Rezensionen können einer Publikation zu öffentlicher Aufmerksamkeit verhelfen, sondern auch Rechtsstreite. Und deshalb wird der „Spiegel“ wohl kaum dem Begehren auf Unterlassung nachgeben, das Leo Kirchs Juristen gegen einige Sätze im neuen „Spiegel-Special“ angestrengt haben. Schließlich ist es um so mehr eine Ehre, als der Medienmogul letzthin weit brisantere Veröffentlichungen unbeanstandet ließ (wie Michael Radtkes 500-Seiten- Recherche „Die Medienmacht des Leo Kirch“). Jetzt soll der „Spiegel“ nicht mehr behaupten dürfen, der Sender Sat.1 sei eine „Kirchtochter“. Immerhin hält der Vater 43 Prozent direkt, weitere 20 Prozent gehören Springer, wo wiederum Kirch seit diesem Jahr das Sagen hat. Auch daß der Kanzlertrip zur Fußball-WM, von Sat.1 bezahlt, eine Viertelmillion gekostet habe, soll der „Spiegel“ nicht mehr schreiben dürfen. Peanuts gegen die Summen, mit denen der Metro-Eigentümer Otto Beisheim seinem Freund Kirch einst aus der Patsche half. Ob das eine „zentrale Finanzierungsrolle“ genannt werden darf, wird vermutlich nächste Woche vor Gericht geklärt werden müssen. Michael Rediske