Kein Handlungsbedarf

Der Geschäftsführer des Einzelhandelsverbandes, Nils Busch- Petersen, sieht derzeit keinen akuten Handlungsbedarf zur Änderung des Ladenschlußgesetzes. Allerdings sei es notwendig, bestehende Regelungen von Zeit zu Zeit kritisch zu überprüfen. Regelungen zum Ladenschluß bleiben nach seiner Darstellung immer ein Kompromiß der betroffenen Arbeitnehmer, Unternehmer und der Kunden. Sinnvoll wäre eine Novellierung, wenn damit zugleich die zahlreichen Zusatz- und Sonderbestimmungen wegfielen, sagte er.ADN