Zwangsvorführung abgeblasen

Niedersächsischer Flüchtlingsrat erreichte, daß algerische Abschiebehäftlinge nicht von Konsulatsbeamten zentral befragt und ausgehorcht werden dürfen  ■ Aus Hannover Jürgen Voges

Der niedersächsische Flüchtlingsrat kann einen Erfolg verbuchen: Die in Hannover geplante zentrale Vernehmung von algerischen Abschiebehäftlingen durch Konsularbeamte ist ausgefallen. Das algerische Generalkonsulat hat gestern morgen die Vernehmung, zu der ursprünglich algerische Abschiebehäftlinge aus ganz Niedersachsen in das hannoversche Gefängnis gebracht werden sollten, kurzfristig abgesagt. Auf die Kritik des Flüchtlingsrates und der niedersächsischen Grünen an der zentralen Zwangsvorführung hatte das Landesjustizministerium schon vorher reagiert. So konnten die Flüchtlinge aus Algerien über die Teilnahme an der Befragung am Ende selbst entscheiden. Außerdem sollte während der gesamten Prozedur ein Ministerialdirigent aus dem niedersächsischen Justizministerium anwesend sein und sicherstellen, daß die Flüchtlinge nicht ausgeforscht, sondern nur nach ihren Personalien befragt werden.

Das Innenministerium hatte die zentrale Befragung im hannoverschen Gefängnis bis zuletzt als die „humanere Methode der Identitätsfeststellung“ verteidigt. Bisher habe man Abschiebehäftlige aus Algerien zur Klärung der Identität einzeln in das algerische Generalkonsulat nach Frankfurt gebracht und dort für mehrere Stunden zur Befragung abgeliefert, erläuterte der Sprecher des Innenministeriums. Während der Reise nach Frankfurt und zurück seien die Flüchtlinge gefesselt worden. Nachdem der zentrale Vernehmungstermin gestern geplatz ist, will das Innenministerium sich nun an die Bundesregierung mit der Bitte um Hilfe wenden. Bonn müsse die algerischen Behörden dazu bewegen, auch ohne eine Vernehmung Ersatzpapiere für Abschiebehäftlinge auszustellen.

Das niedersächsische Landeskabinett hat am Dienstag offiziell beschlossen, die vier zentralen Anlaufstellen des Landes auch als Flüchtlingssammellager zu nutzen. Ein Großteil der Flüchtlinge soll künftig nicht mehr dezentral untergebracht werden, sondern während des gesamten Anerkennungsverfahrens in den vier Großeinrichtungen bleiben. Gleichzeitig werden kleinere Flüchtlingswohnheime geschlossen. Auch bei der Versorgung der Flüchtlinge mit Lebensmitteln hat sich das Land inzwischen der bundesweit üblichen Praxis angepaßt. Unter Rot- Grün wurde den meisten Flüchtlingen in Nidersachsen trotz des Asylbewerberleistungsgesetzes noch Bargeld ausgezahlt. Jetzt erhalten diese in der Regel nur noch Wertgutscheine. Den Wohlfahrtsverbänden drohte der Innenminister kürzlich sogar an, „den Verkauf von Wertgutscheinen an Dritte zu verfolgen“.