Frauenquote, hü und hott

■ HBV nimmt Quotenregelung nicht in Satzung auf / Sprecherin erklärt sie aber für „verbindlich“

Berlin/Bremen (taz/AFP) – Die Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen (HBV) gilt als progressiv und reformfreudig. Daran darf seit gestern gezweifelt werden. Eine vom Hauptvorstand befürwortete Satzungsänderung zur Quotierung kam auf dem Gewerkschaftstag nicht durch.

Obwohl gut zwei Drittel der HBV- Mitglieder Frauen sind, scheiterte ein entsprechender Antrag an der notwendigen Zweidrittelmehrheit. Das mag nicht zuletzt an den Mehrheitsverhältnissen gelegen haben. Von den Delegierten sind 181 Männer und 180 Frauen. Nach der Abstimmung erstaunte laut einer Meldung der Nachrichtenagentur AFP eine Sprecherin durch die Erklärung, trotz des Ergebnisses sei der Beschluß für die Gewerkschaft als „verbindlich“ zu betrachten.

Der Antrag sah vor, „in allen Gremien, Konferenzen, Wahlen beziehungsweise Wahlvorschlägen (...) Männer und Frauen entsprechend ihrem Anteil an der Mitgliedschaft in Mandaten zu delegieren beziehungsweise zu berücksichtigen“. In einer ersten geheimen Abstimmung, in der über die Empfehlung der Antragskommission entschieden wurde, stimmten lediglich 55,6 Prozent der Delegierten mit Ja. Nachdem dieses Ergebnis mit Buhs quittiert worden war, wurde über den Antrag ein weiteres Mal offen abgestimmt. Die Zahl der QuotenbefürworterInnen stieg auf 63,8 Prozent. Auch das ist zu wenig. Jetzt gilt zwar der Wortlaut des Antrages als angenommen, ist aber nicht in der Satzung verankert und hat nur empfehlenden Charakter. Beschönigende Interpretationen helfen da nicht. Sonja Schock