Nicht ans Konfirmationsgeld!

■ Können sich jugendliche Kontoinhaber in Bremen verschulden oder nicht?

„Heute hole ich mir am Bankautomaten, was ich kriegen kann“, prahlt Peter* in der Straßenbahn, irgendwo im Bereich Neue Vahr Südost, der Stimmlage nach ist er etwa vierzehn. „Wir sehn uns im Freizi.“ Bereits letztes Jahr ist den deutschen Banken vorgeworfen worden, sie würden mit ihren Jugendserviceangeboten viele Jugendliche in die Verschuldung treiben. Nun hat eine Meldung aus Baden-Württemberg erneut für Furore gesorgt: 26 Prozent der jugendlichen Kontoinhaber im Schwabenland sind bei ihrer Bank verschuldet, heißt es von dort.

In Bremen gibt es hierfür keine Erhebung, also auch keine Zahlen, und glaubt man den PrivatkundenberaterInnen der angesprochenen Bankhäuser, könnte man auch gleich Entwarnung geben. Sie alle bieten Girokonten für junge Leute unter 18 an, drücken ihnen auch eine Servicekarte in die Hand. Mit der können diese sich dann ihre Auszüge ziehen, auch Geld, aber eben nicht mehr, als sie auf dem Konto haben. „Guthabenverfügung“ ist der zugehörige Fachbegriff. Ein Kontoüberziehen sei so gut wie unmöglich; Dietrich Katenkamp von der Bremer Sparkasse geht sogar noch weiter und entrüstet sich: „Das ist doch gesetzlich verboten, Minderjährigen einen Kredit also eine Kreditkarte zu gewähren. Dem müßte ein Vormundschaftsgericht zustimmen, und das wird nie ja sagen.“ Soweit zur Regel.

Die Ausnahme räumen alle Bankhäuser grundsätzlich ein, niemand aber möchte sie konkretisieren. Auf jeden Fall müssen die Eltern für das eigene Konto ihrer minderjährigen Sprößlinge und deren Geschäftsgebaren bürgen und haften. Das kann schon mal heikel werden, denn alle Geschäfte von Minderjährigen, die sich im Rahmen des Taschengeldparagraphen bewegen, sind auch wirksam. „Eine Fünfzehnjährige, die 30 Mark Taschengeld bekommt, darf sich also die CD für 20 Mark durchaus leisten“, sagt Constance Asseburg von der Rechtsberatung der Bremer Verbraucherzentrale. „Vom Konfirmationsgeld sollte das Mädchen jedoch die Finger lassen.“ Im Zweifelsfall muß dann sogar der Amtsrichter entscheiden, ob die Hifi-Anlage das Taschengeldbudget der jungen Dame gesprengt hat, also eigentlich elterngenehmigungspflichtig war und zurückgegeben werden muß.

An den Eltern bleiben letztendlich auch die Gummirichtlinien der Banken hängen. Denn wenn die Kinder wirklich einmal von der Bank zuviel Geld kriegen sollten, sind die Eltern eigentlich rechtlich nicht zum Zahlen verpflichtet. Zinsen können überhaupt nicht eingefordert werden. Viele Mütter und Väter werden aber von den Banken aufgeregt bedrängt und zahlen dann doch, weil es ihnen peinlich ist, berichten die Schuldenberatungsstellen.

So richtig undurchsichtig werden die Bankgeschäfte dann, wenn Auszubildende bereits volljährig sind. Dann nämlich bekommen sie zum Beispiel bei der Commerzband zu ihrem Jugendstartkonto auch Kredit plus Karte und dürfen täglich bis zu 100 Mark abheben. „Überzieht da jemand, gibt's Ärger“, meint die zuständige Privatkundenberaterin. „Wir sperren die Karte, bitten die jungen Menschen zum Gespräch, und wenn das nichts hilft, wird die Karte eben eingezogen.“

Nur Dietrich Katenkamp, der Privatkundenmann der Bremer Sparkasse, denkt auch öffentlich darüber nach, daß die Kreditverweigerung für die Jugendlichen Kontoinhaber ja auch einen gewissen Schutz bedeute: „Stellen Sie sich mal vor, ein Rabenvater verschuldet auf diesem Wege seinen Sohn...“ sip

*Name frei erfunden