Betr.: Tom-Aufkleber

Auf Berliner Taxen darf dieser Tom-Aufkleber nicht mehr kleben. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht und gab damit einem Verbot des Landeseinwohneramtes recht. Das Urteil solle „verhindern, daß mit politischer Werbung gekennzeichnete Taxen benachteiligt oder bevorzugt werden und dadurch die Ordnung an den Taxistandflächen und die Chancengleichheit der Taxiunternehmer beeinträchtigt wird“. Dies sei „auch im Lichte der Bedeutung des Grundrechts der freien Meinungsäußerung hinzunehmen“.