■ Beerdigung
: Loch in der Behörde

Kassel (AFP) – Wenn ein Sozialhilfeempfänger stirbt, muß das Sozialamt noch lange nicht die Beerdigung bezahlen. Wie hessische Behörden entdeckt haben, reicht „die Sozialhilfepflicht des zuständigen Trägers nicht über den Tod hinaus“. Deshalb blieben die Leiter von Altenheimen und Krankenhäusern seit neuestem auf den Kosten sitzen, berichtete gestern Peter Wittke, Leiter eines Altenheims der Arbeiterwohlfahrt.