Hemelinger Marsch unter Vogelschutz

■ Umweltsenator hat Flächen Anfang '93 bei der EU angemeldet

Einen gemeinen Trick des Umweltsenators wittert Wirtschaftssenator Claus Jäger. Schriftlich hat er Anfang Januar von seinem Kollegen Ralf Fücks Aufklärung darüber verlangt, warum ein Teil der Hemelinger Marsch bereits Anfang 1993 bei der EU als Vogelschutzgebiet angemeldet worden ist. Schließlich hatten die Grünen erst im Juni '93 mit ihrem Veto im Senat verhindert, daß die Hemelinger Marsch zum Gewerbegebiet erklärt wird. „Eine Antwort haben wir bisher noch nicht bekommen“, sagte Jägers Sprecherin Russ gestern.

Tatsächlich hatte der damlige Umweltstaatsrat Uwe Lahl den Außendeichsbereich und einen 200 Meter breiten Randstreifen der Hemelinger und Mahndorfer Marsch für die EG-Vogelschutzrichtlinie angemeldet. Das schließt eine spätere Bebauung zwar nicht grundsätzlich aus, verpflichtet Bremen aber in diesem Fall zu Ausgleichsmaßnahmen. Die wären nach dem deutschen Naturschutzgesetz allerdings sowieso fällig.

Ein weitergehender Schutz der Hemelinger Marsch wäre mit der EU-Anmeldung nur dann verbunden, wenn dort „prioritäre Tierarten“ nach der europäischen Richtlinie vorkommen würden. Umweltsenator Fücks: „Das wären zum Beispiel Braunbären. Die gibt es in Bremen aber leider nicht.“

Ase