Gurke des Tages: GUV Fakulta

Wissen Sie, was „atypische Rotlichtverstöße“ sind? Kein Problem für GUV Fakulta, die Zeitschrift der „Gewerkschaftlichen Unterstützungseinrichtung für Verkehrsteilnehmer im DGB“: „Einfach und allgemeinverständich ausgedrückt: Der atypische Rotlichtverstoß ist ein qualifizierter Rotlichtverstoß, der eigentlich keinen solchen darstellt, sondern eher dem normalen, also unqualifizierten Rotlichtverstoß verwandt ist. Man spricht deshalb auch gelegentlich vom atypischen qualifizierten Rotlichtverstoß. Hierzu muß man wissen: auch der Begriff des qualifizierten Rotlichtverstoßes ist relativ neu. Es gibt ihn, seit der Bußgeldkatalog für diejenigen Rotlichtverstöße ein verschärftes Bußgeld (DM 250.– bei Gefährdung, Sachbeschädigung DM 400.–) sowie ein einmonatiges Fahrverbot vorsieht, bei denen die Rotphase länger als eine Sekunde angedauert hat. Und genau die sind damit gemeint.“ Alles klar?