Schärfere Gangart

■ Landgericht verurteilt Totalverweigerer zu acht Monaten auf Bewährung / Kriegsdienstgegner: Bislang härtestes Urteil

Die Justiz legt bei Totalverweigerern offenbar eine härtere Gangart ein. Gestern verurteilte das Landgericht den 27jährigen Matthias Arnold zu einer Haftstrafe von acht Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung. Für die „Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär“ ist es das bisher härteste Urteil gegen Totalverweigerer in Berlin.

Arnold, der nicht nur den Dienst an der Waffe, sondern auch den Zivildienst in einer Nervenklinik verweigert hatte, wurde bereits im Juni 1994 wegen Totalverweigerung zu einer Geldstrafe von 3.000 Mark verurteilt. Für die Staatsanwaltschaft zu wenig. Sie legte Berufung ein und fand durch den gestrigen Urteilsspruch ihre Strafforderung erfüllt. Für die Kriegsdienstgegner der Stadt ist das Urteil auch ein Hinweis darauf, daß Totalverweigerer künftig nicht mehr damit rechnen können, alleine mit Geldstrafen davonzukommen. Schön länger, so der Sprecher der Kampagne gegen Wehrdienst, Christian Herz, deute sich an, daß die Landgerichte oder Kammergerichte Urteile niedriger Instanzen aufheben und gegen Totalverweigerer Bewährungsstrafen verhängen.

Herz wertet dies als Reaktion auf die in Berlin überdurchschnittlich hohen Verweigerungsraten. Ganze 36 Prozent eines Jahrgangs gingen in Berlin derzeit zur Bundeswehr, freut er sich. Erfolgreich sei dabei nicht nur die Verweigerungsberatung der „Kampagne“, sondern auch der Aufruf zum Musterungsboykott. In den vergangenen viereinhalb Jahren, meint Herz, konnten 100.000 Jugendliche alleine deshalb nicht einberufen werden, weil sie sich zuvor der Musterung entzogen hätten. Möglich sei dies, sagt der Sprecher der Kriegsdienstverweigerer, aufgrund eines bislang noch nicht funktionierenden Apparats der Bundeswehr sowie der Versuche der Kreiswehrersatzämter, auch alte Jahrgänge noch zu erfassen und zu ziehen.

Bislang gibt es in Berlin 24 Verurteilungen wegen Totalverweigerung. Herz warnte die Wehrpflichtigen allerdings davor, die Schreiben der Armee – wie zu Zeiten der NVA – einfach zu ignorieren, sondern sich eingehend beraten zu lassen: „Sonst kommt es wie vor kurzem vor, daß eine Mutter bei uns auftaucht und sagt: ,Holt uns unseren Jungen raus'.“ Uwe Rada