Keine Konsequenzen

■ TU zeigt wenig Einsicht in Fehlverhalten bei Staatsschutzaktion

„Ich bin erschreckt über das Mißtrauen einiger Studenten gegenüber der Universitätsleitung“, verkündete der Präsident der Technischen Universität Berlin, Dieter Schumann, auf der gestrigen Sitzung des Akademischen Senats. Zu keinem Zeitpunkt habe es eine informelle Zusammenarbeit mit dem Staatsschutz gegeben, und angesichts solcher Unterstellungen seitens des AStA sei „eine sachliche Diskussion nicht mehr möglich“.

In einem Dringlichkeitsantrag hatte der AStA eine Stellungnahme der Universitätsleitung zu ihrem Verhalten bei der erst vor wenigen Wochen bekanntgewordenen Beschlagnahmung von Unterlagen des AStA durch den Staatsschutz verlangt.

Bereits im September letzten Jahres hatten die Beamten im Zuge von Ermittlungen gegen einen Referenten des Studentenausschusses zwei Ordner mit Rechnungsbelegen aus der TU-Kasse mitgenommen. Erst Mitte Dezember, als der Anwalt des beschuldigten Akteneinsicht bekam, erfuhr der AStA von der Staatsschutzaktion und wandte sich an die Universitätsleitung (die taz berichtete). Diese behauptete, von der Verwaltung über die Beschlagnahmung gar nicht informiert worden zu sein. Auf der Sitzung gestern wurde dies von Universitätskanzler Ulrich Podewils ohne weitere Erklärung bestätigt. Den AStA, so sagte er weiter, habe er deshalb nicht in Kenntnis gesetzt, weil es nicht seine „Aufgabe sei, Personen, gegen die ein Ermittlungverfahren läuft, zu informieren“. Dies sei allein Sache der Staatsanwaltschaft.

AStA-Mitarbeiterin Antje Ziebell beklagte, daß das Präsidialamt augenscheinlich nur wenig Konsequenzen aus dem Vorfall ziehen will. Schumann wiederholte nur lapidar, man müsse künftig „kritisch über den mangelnden Informationsfluß nachdenken“.

Aufruhr verursachte Podewils als er mitteilte, daß die TU-Kasse schon seit einer Woche wieder im Besitz der beschlagnahmten Akten ist. „Wieso hat uns das denn schon wieder niemand gesagt? Jetzt spielt sich schon wieder das Gleiche ab“, schimpfte AStA-Mitglied Holger Ruppmann. Podewils bezeichnete diese Anspruchshaltung „fünf Minuten später über alles informiert zu werden“, als „reichlich überhöht“. Die Forderung des AStA, Strafantrag gegen den Staatsschutz einzuleiten, wurde von Schumann abgelehnt. Dazu gebe es keinerlei Anlaß, da die ganze Aktion „rechtlich in Ordnung“ gewesen sei. Tanja Hamilton