■ Weniger Arbeit
: Weniger Urlaub

Kassel (AP) – Bei Arbeitnehmern in der NRW-Metallindustrie, deren regelmäßige Arbeitszeit nicht mehr auf fünf Tage in der Woche verteilt ist, muß der Urlaubsanspruch entsprechend umgerechnet werden, entschied das Bundesarbeitsgericht in Kassel. Danach kann sich durch die Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit ein entsprechend geringerer Urlaubsanspruch ergeben.