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Keine Bindung wg. Aids

Scharfe Kritik an einem Urteil des Landgerichts zu schwulen Lebensgemeinschaften hat gestern der Schwulenverband (SvD) geäußert. In dem Urteil war die „Ausschließlichkeit“ einer schwulen Zweierbeziehung angezweifelt worden, weil einer der Partner an Aids gelitten hatte. Dies sei eine unerträgliche Diskriminierung von Aids-Kranken und strotze vor „veralteten Moralvorstellungen“. In dem Revisionsverfahren war einem Homosexuellen verwehrt worden, den Mietvertrag seines an den Folgen der Immunschwäche verstorbenen Freundes zu übernehmen. Das Gericht ging zwar davon aus, daß die beiden Männer länger als zehn Jahre zusammengelebt und einen gemeinsamen Haushalt geführt hatten. Es bezweifelte jedoch, daß es zwischen ihnen eine „innere Bindung“ gegeben habe.AFP

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