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Macht Kanäle aus den Flüssen!

Bundesverkehrsminister will den Ausbau der Wasserstraßen per Gesetz beschleunigen / Kanäle statt Mittelelbe und Saale  ■ Aus Hannover Jürgen Voges

Kaum fließt das Hochwasser ab, plant der Bundesverkehrsminister bereits die nächsten. Matthias Wissmann (CDU) will den Umbau von Flüssen zu Kanälen per Beschleunigungsgesetz forcieren. In seinem Hause wurde der „Entwurf eines Gesetzes über den Ausbau der Bundeswasserstraßen“ fertiggestellt, der zwar noch den Hinweis „vertraulich“ trägt, aber den übrigen Bonner Ministerien bereits zur Stellungnahme vorliegt. Der Entwurf sieht für die Bundeswasserstraßen vor, was für den Ausbau von Straßen und Schienen bereits gilt: weniger Einspruchrechte für die Bürger bei der Planung von Wasserstraßen.

Vor allem an der Liste der Ausbauvorhaben, die gleichzeitig mit dem Gesetz vom Bundestag beschlossen werden soll, haben gestern die Umweltverbände Naturschutzbund Deutschlands und BUND heftige Kritik geübt: Dort finden sich auch noch einigermaßen naturnahe Flüsse, wie die mittlere Elbe oder die Saale.

„Durch einen Ausbau der Mittelelbe zur Bundeswasserstraße wird der gemeinsam von Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg geplante Nationalpark Elbtalaue gezielt vernichtet“, sagte ein Sprecher des niedersächsischen Naturschutzbundes. Nach Auffassung des BUND Sachsen- Anhalt droht Elbe und Saale durch das geplante Gesetz „das gleiche Hochwasser-Schicksal wie Rhein, Main und Mosel“.

Wie schon die Gesetze zur Beschleunigung des Straßen- und des Schienenbaus sieht auch der Entwurf des Wasserstraßengesetzes vor, daß Klagen von Bürgern gegen Planfeststellungbeschlüsse oder Plangenehmigungen keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Dadurch, daß künftig der Bedarf an Wasserstraßen per Gesetz festgelegt werden soll, wird in den Genehmigungsverfahren die Frage, ob eine Wasserstraße überhaupt nötig ist, keine Rolle mehr spielen. „Die Festlegung von Ausbauplanungen der Bundeswasserstraßen mit Gesetzeskraft kann den Bau beschlossener Vorhaben erleichtern und damit zur Beschleunigung der Investitionsvorhaben führen“, heißt es in der Begründung zum Gesetz.

Vor allem für den Ausbau der Mittelelbe zur Bundeswasserstraße sehen die Umweltverbände keinerlei Bedarf. Nach den bisherigen Planungen des Bundes sollte der Mittellandkanal bei Magdeburg per Trogbrücke über die Elbe geführt werden. Schon durch einen solchen Brückenbau werde der Elbausbau mit Staustufen völlig überflüssig, erklärte ein Sprecher des niedersächsischen Naturschutzbundes gestern. Aber künftig sollten Bedarfsargumente bei der Planung ja nicht mehr gelten.

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