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Bürgerschaft abgemahnt

■ Rechnungshof moniert Wahl-Anzeige Volksabstimmung

Ein Ermahnung des Rechnungshofes hat die Volksabstimmung vom 16. Oktober 1994 über die geänderte Landesverfassung jetzt dem Bürgerschaftspräsidenten Dieter Klink und den Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, FDP und Grünen eingetragen. Gemeinsam hatten sie damals eine Zeitungsanzeige unterzeichnet und finanziert, in der offensiv für ein „Ja“ bei der Volksabstimmung geworben wurde.

„Der Rechnungshof hat erhebliche Zweifel, ob die Zeitungsanzeigen aus Haushaltsmitteln bezahlt werden durften, wenn ihr Hauptzweck war, den Wähler bei seiner Abstimmungsentscheidung zu beeinflussen“, heißt es in einem Brief des Rechnungshof-Präsidenten Hartwin Meyer-Arndt an den grünen Bürgerschaftsabgeordneten Walter Ruffler. Der hatte damals in der Bürgerschaft zusammen mit den Abgeordneten von DVU und Nationalkonservativer Gruppe gegen die Änderung der Landesverfassung votiert und damit die Volksabstimmung überhaupt erst erforderlich gemacht.

„Angesichts der kontroversen Debatte hätte der Bürgerschafts-Präsident strikte politische Neutralität wahren müssen“, hatte Ruffler im vergangenen November an den Rechnungshof geschrieben und damit die Prüfung der Zeitungsanzeigen ausgelöst. Klink selber hatte bereits einige Tage vor der Volksabstimmung seine Mithilfe bei der Werbung für das „Ja“ zur Verfassungsänderung offensiv verteidigt. „Es wäre doch eine Katastrophe, wenn ich mich nicht darum kümmern würde, daß ein Beschluß, den die Bürgerschaft mit 97prozentiger Mehrheit gefaßt hat, auch umgesetzt wird“, sagte er damals gegenüber der taz. In dieser Haltung war er auch von dem Staatsrechtler und Mitglied des Bremer Staatsgerichtshofes, Ulrich K. Preuß unterstützt worden.

Besonders scharf ist die Mißbilligung des Rechnungshofes allerdings nicht ausgefallen. Der Rechnungshof hätte, „wäre er vorher gefragt worden, nicht von der Anzeige abgeraten“, heißt es in dem Brief von Meyer-Arndt, „sondern Veränderungen der bedenklichen Textpassagen empfohlen“. Schließlich sei gegen das „vernünftige Hauptziel“ der Anzeigen, nämlich zur Beteiligung an der Volksabstimmung aufzurufen, nichts einzuwenden, und deshalb auch nichts gegen ihre Finanzierung aus Haushaltsmitteln. Ase

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