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MVA-Gutachten ohne Präferenz

■ Ausschreibung von drei technischen Verfahren vorgeschlagen

Das vom Umweltsenator in Auftrag gegebene Gutachten über die beste Nachfolgelösung für die Bremer Müllverbrennungsanlage kommt zu dem Ergebnis, daß dafür mindestens drei Technologien gleichermaßen geeignet sind. Sie sollten möglichst parallel ausgeschrieben werden, um dann dem kostengünstigsten Angebot den Zuschlag zu geben. Bei den vorgeschlagenen Verfahren handelt es sich um die konventionelle Rostfeuerung, wie sie auch bisher in der MVA angewandt wird, um das „Schwel-Brenn-Verfahren“ und die Flugstromvergasung, wie sie insbesondere von dem früheren Staatsrat Uwe Lahl favorisiert worden war.

Eine Mitnutzung der Bremerhavener MBA für den Bremer Restmüll hält das Gutachten des Ingenieur-Büros Fichtner (Stuttgart/Hannover) nicht für sinnvoll, „weil sich in ökologischer Hinsicht Nachteile ergeben und ökonomische Vorteile ebenfalls nicht erwartet werden können“. Ob allerdings die im Gutachten zugrundegelegte Bremer Restabfallmenge von 265.000 Tonnen pro Jahr realistisch angesetzt ist, müsse „in Hinblick auf etwaige Auswirkungen durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz noch einmal abschließend überprüft werden“, heißt es in einem Bericht des Umweltsenators an den Senat.

Bisher liegt erst der Entwurf des Gutachtens vor, die Endfassung soll Mitte Februar fertig sein. Am 20. März will das Umweltressort dann auf dieser Grundlage ein ganztägiges Expertenhearing zur Frage der künftigen Bremer Abfallbehandlung durchführen. Die CDU forderte gestern Umweltsenator Fücks auf, „die bisher vorliegenden Teile oder Entwürfe des Gutachtens allen Bürgerschaftsfraktionen zur Verfügung zu stellen“. Ase

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