Neuwahl schon am 7. Mai möglich

■ Vorgezogene Auflösung der Bürgerschaft wird heute beantragt werden

Während gestern abend die Landes- und Fraktionsvorstand der Bremer FDP in Klausur gingen, um über ihre Position zum Mißtrauensantrag gegen Umweltsenator Ralf Fücks endgültig zu beraten, hatten die Parteispitzen von SPD, FDP, Grünen und CDU sich bereits über einen interfraktionellen Antrag auf vorgezogene Neuwahlen verständigt. Nur der Termin war gestern abend noch unklar.

Nach der Verfassung kann frühestens am 7. Mai gewählt werden. Dafür allerdings müßte der Antrag schon heute eingebracht werden. Dann kann er bei der nächsten regulären Landtagssitzung am 22. Februar abgestimmt werden. Die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit wäre angesichts der parteiübergreifenden Unterstützung sicher. Zwischen dem Bürgerschaftsbeschluß und der Wahl müssen danach mindestens 70 Tage liegen.

An einem frühen Neuwahl-Termin hat vor allem die SPD Interesse. Sie ist mit ihrer eingeschliffenen Organisationsstruktur am ehesten in der Lage einen Wahlkampf aus dem Boden zu stampfen. Für die SPD-Abspaltung „Arbeit für Bremen“ würde der 7. Mai als Wahltag womöglich schon von vornherein das Aus bedeuten, da Gründung, Kandidatenaufstellung und Wahlzulassung innerhalb der sehr engen Frist kaum zu schaffen sein dürften. Ase