Neuwahl auch in BHV

■ Wahlgesetz soll gleichzeitigen Urnengang ermöglichen

Die auf Mai vorgezogenen Landtagswahlen stellen Bremerhaven vor ein ganz besonderes Problem. Die Stadtverordnetenversammlung nämlich kann nicht vorzeitig aufgelöst werden. Die Folge: In Bremerhaven würden im Mai 20 Abgeordnete für die Bürgerschaft gewählt, aber erst im September könnte die Stadtverordnetenversammlung neu bestückt werden. Das würde zu einem mehr als sechsmonatigen Dauerwahlkampf und zusätzlichen Kosten von mindestens 200.000 Mark durch den doppelten Wahlgang führen. Doch Landeswahlleiter Dieter Matthey glaubt nun, einen Ausweg aus der mißlichen Situation gefunden zu haben.

Er will im neuen Bremer Wahlgesetz dem Bremerhavener Stadtparlament das Recht auf eine Verkürzung seiner Legislaturperiode einräumen, wenn damit eine parallele Wahl auf kommunaler und Landesebene ermöglicht wird. Zwar gebe es bisher bundesweit keine einziges Kommunalparlament, das ein Recht auf vorzeitige Auflösung hat, doch, so Matthey, „in Bremen ist ja vieles anders, warum dann nicht auch das“. Bis Donnerstag will Matthey seinen Entwurf vorlegen, damit er am 22. Februar in der Bürgerschaft beschlossen werden kann.

In Bremerhaven haben sich die Grünen und der Mehrheits-Flügel der SPD für ein Vorziehen der Kommunalwahl auf den Termin der Bürgerschaftswahl ausgesprochen. Bremerhavens SPD-Chef Siegfried Breuer nennt dafür auch politische Gründe: „Durch vorzeitige Neuwahlen können die WählerInnen für klare Verhältnisse sorgen. Die Handlungsfähigkeit würde in Bremerhaven wieder hergestellt.“

Daß die Mehrheit der Stadtverordneten daran allerdings Interesse hat, ist eher unwahrscheinlich. Schließlich hat sich die in ihrer eigenen Partei in die Minderheit geratene SPD-Stadtverordnetenfraktion gerade erst mit der CDU zusammengetan, um vor der Wahl noch schnell zwei weitreichende Beschlüsse umzusetzen: Den Verkauf der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft (Stäwog) und die Wiederbesetzung von drei hauptamtlichen Magistratsposten. Bis zum Mai wäre beides nicht zu schaffen.

Heute werden die drei Stellen öffentlich ausgeschrieben. Doch auch über den Text hat es bereits wieder Streit gegeben. Zugestimmt haben lediglich die Spitzen der Fraktionen von SPD und CDU, noch nicht einmal der amtierende Bürgermeister Heinz Brandt mochte den Ausschreibungstext billigen. Schließlich wird darin nur an einer einzigen Stelle eine konkrete berufliche Voraussetzung für BewerberInnen genannt. Der grüne Fraktionsvorsitzende Peter Pletz erklärt sich das so: „Vom Zirkusclown bis zum Amtsgerichtspräsidenten soll sich jeder bewerben können, damit die, die längst für die Besetzung der Stellen vorgesehen sind, nicht an 'zu hohen' Anforderungen kläglich scheitern.“ Ase