Aus Kirchenasyl wird Staatsasyl

■ Bundesamt erkennt syrische Familie als Flüchtlinge an

Bremen (taz) – Kirchenasyl kann deutsche Behörden zum Nachdenken zwingen. Das zeigt der Fall der syrischen Familie Hanna in Bremen. Die Flüchtlinge waren vor der drohenden Abschiebung ins Kirchenasyl geflüchtet und hatten eine Wiederaufnahme ihres Verfahrens erreicht. In diesem zweiten Anlauf hat das zuständige „Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge“ die fünfköpfige Familie jetzt als politische Flüchtlinge anerkannt.

Der Vater, Gabi Hanna, war zwischen die Fronten des Bürgerkriegs im Libanon geraten. Als der syrische Geheimdienst ihn zur Mitarbeit zwang, flüchtete er nach Deutschland. Hier wurde sein Asylantrag abgelehnt. Begründung: Zwar habe er mit Repressalien zu rechnen, aber das komme von seiner Weigerung, für den Geheimdienst zu arbeiten. Das aber, fand das Bundesamt 1990, sei keine politische Verfolgung. Nun hat das Amt seine Meinung geändert. „Die Situation in Syrien ist aber immer noch die gleiche“, meint der Anwalt der Familie, Armin von Döllen. Geändert hat sich der öffentliche Druck. Dafür sorgte das Kirchenasyl in einer katholischen und einer evangelischen Gemeinde in Bremen.

Eine Verfassungsbeschwerde der Hannas brachte wieder Bewegung in den Fall: Nach Intervention des Bundesverfassungsgerichts nahm das Bremer Verwaltungsgericht den Fall wieder auf, änderte seine Meinung und wies das Bundesamt an, ein erneutes Asylanerkennungsverfahren einzuleiten. Neue Berichte über die Situation in Syrien ließen diese dann ihr Urteil revidieren. Der Anwalt der Familie sieht „einen exemplarischen Fall von Kirchenasyl“. Bernhard Pötter