Datenschützer aktiv

■ Bayerns Datenschutzbeauftragter prüft bei Augsburger Staatsanwaltschaft

Augsburg (taz) – Die Durchforstung von Einwenderlisten gegen gentechnische Freisetzungsversuche im bayerischen Gersthofen durch die Staatsanwaltschaft beschäftigt den Landesbeauftragten für den Datenschutz, Reinhard Vetter. Die Augsburger Staatsanwaltschaft hatte die Listen mit 17.500 Namen vom Berliner Robert-Koch-Institut angefordert, um die Halter mehrerer Pkws ausfindig zu machen (taz vom 10.2.95).

In der Nacht vom 4. auf den 5. August 1994 war auf das mit gentechnisch verändertem Mais bepflanzte Versuchsfeld des Instituts ein Anschlag verübt worden. Dabei wurden 400 Quadratmeter des Feldes vernichtet. Später bekannte sich ein „Sensenmann“ zu dem Anschlag. Durch einen Abgleich der Einwenderdaten mit denen der Halter von in Tatortnähe gesichteten Fahrzeugen hoffen Polizei und Staatsanwaltschaft, die Täter ausfindig zu machen.

Mehrere Einwender kritisierten daraufhin, daß der Abgleich ein Verstoß gegen den Datenschutz sei. Der Abgeordnete Raimund Kamm (Bündnis 90/Die Grünen) wandte sich an Reinhard Vetter. Zunächst hatte dieser erklärt, daß er nach einer bayerischen Sonderregelung im Datenschutzrecht „leider keine Prüfberechtigung während eines laufenden Ermittlungsverfahrens“ habe.

Inzwischen hat er jedoch eine Lücke im Datenschutzrecht gefunden. In einem Schreiben an Kamm erklärte er, zwar habe er keine Kontrollbefugnis bezüglich der Datenerhebung, wohl aber dürfe er die Datenverarbeitung prüfen – auch während des laufenden Ermittlungsverfahrens. Um zu überprüfen, wie die erhobenen Daten genutzt werden, habe er unverzüglich zwei Beamte nach Augsburg entsandt. Klaus Wittmann