■ Das Portrait
: Brigitte Hörster

Die Verfassungsrichterin Foto: Wittmann

Vor kurzem wurde die 40jährige Augsburger Anwältin Brigitte Hörster auf Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen in den Spruchkörper des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs berufen. Zwölf- bis fünfzehnmal im Jahr wird die alleinerziehende Mutter künftig in diesem Gericht mittagen, das in den vergangenen Monaten gleich drei Volksbegehren abgeschmettert hat. Für die Jungrichterin kein Grund an ihrem neuen Tätigkeitsfeld zu zweifeln – im Gegenteil: „Daß dies in jüngster Zeit passiert ist, hat es für mich noch interessanter gemacht, mich für diese Tätigkeit zur Verfügung zu stellen.“

Daß Brigitte Hörster einmal im höchsten Gericht Bayerns sitzen wird, hätte sie wohl selbst nicht für möglich gehalten, zumal sie die Gerichtsbarkeit des Freistaates bereits schon von der anderen Seite schmerzlich erlebt hat. Eine ganze Reihe von Frauen hat sie im Rahmen der „Memminger Hexenprozesse“ verteidigt. „Das war natürlich eine sehr belastende Zeit, eine Zeit, die mich auch ein Stück weit verschlissen hat“, resümiert die Verfassungsrichterin im nachhinein.

Brigitte Hörster hat gerade eben erst die Schallmauer durchbrochen, um überhaupt in die Reihe der ehrenwerten VerfassungsrichterInnen berufen werden zu können. Man muß nämlich mindestens 40 Jahre alt sein. Sie ist es, und sie ist zuversichtlich, daß sie nicht nur als „Beisitzerin“ im negativen Wortsinn zu den Sitzungen reisen wird. Wer die leidenschaftliche Tänzerin Hörster, wer ihre Abenteuerlust und ihr Durchsetzungsvermögen kennt, weiß, daß sie es durchaus ernst meint, wenn sie sagt: „Bequem war ich in meiner Berufsausübung nie.“

Bevor Brigitte Hörster in den Achtzigern, zusammen mit einer Kollegin, die Kanzlei des Oskar-Lafontaine- Bruders Hans übernahm, suchte sie erst einmal Distanz. Distanz zu sich selbst und zu der endgültigen Berufsentscheidung. Sieben Monate reiste sie zunächst allein, dann mit einer Freundin durch Südamerika. Beruflich hat sich die Mitbegründerin der Augsburger Aids-Hilfe früh auf einige juristische Schwerpunkte konzentriert. Arbeits-, Familien- und Mietrecht gehören dazu. Als eine der ersten Anwälte Augsburgs geht Brigitte Hörster seit einem Jahr auch neue Wege im Scheidungsrecht. Als Mediator (Vermittlerin) in Scheidungsangelegenheiten vertritt sie, nach amerikanischem Vorbild, beide Parteien – mit beachtlichem Erfolg bislang. Klaus Wittmann