Richter weicht Microsoft-Monopol auf

■ Vereinbarungen zwischen dem Software-Konzern und dem US-Justizministerium gehen nicht weit genug

Washington (dpa) - Ein US- Bundesrichter hat dem größten Software-Konzern der Welt einen schweren Schlag versetzt. Der im Juli letzten Jahres abgeschlossene kartellrechtliche Vergleich zwischen Microsoft Corporation und dem US-Justizministerium sei nicht akzeptabel, urteilte Stanley Sporkin.

Die richterliche Entscheidung kam am Dienstag abend nach Börsenschluß. In der Vereinbarung hatte Microsoft zugesagt, in Zukunft auf einige wettbewerbswidrige Praktiken im Bereich von Betriebssoftware für Personal Computer wie DOS und Windows zu verzichten. Microsoft versprach damals, keine Lizenzverträge mehr abzuschließen. Außerdem verzichte das Unternehmen darauf, sich von PC-Herstellern für eine bestimmte Anzahl von Betriebssystemen bezahlen zu lassen, unabhängig von den tatsächlichen Installationen.

Richter Stanley Sporkin krisierte den Vergleich als „zu wenig und zu spät“. Eine richterliche Überprüfung von Kartellrechts- Vergleichen ist in den USA gesetzlich vorgeschrieben. Laut Sporkin zeigt der Vergleich nicht, wie der Markt geöffnet werden kann und wie die durch wettbewerbswidriges Verhalten von Microsoft gewonnenen unfairen Marktvorteile wieder ausgeglichen werden sollen. Er wandte sich auch gegen Microsofts verfrühte Ankündigungen von Software-Programmen, um Kunden davon abzuhalten, bei anderen Software-Herstellern zu kaufen.

Sporkin hat für den 16. März eine neue Anhörung angesetzt, um über die nächsten Schritte zu entscheiden. Microsoft zeigte sich von der richterlichen Entscheidung enttäuscht, das US-Justizministerium will sie überprüfen. Die Kartellrechts-Hüter in Washington haben die Möglichkeit, gegen die richterliche Entscheidung Berufung einzulegen. Sie können aber auch versuchen, auf die richterlichen Vorbehalte einzugehen und mit Microsoft einen neuen härteren Vergleich auszuhandeln.