Bremse für Biotechniker

■ Kein Patent für die Nach- kommen genmanipulierter Pflanzen

Berlin (taz) – Die belgische Firma Plant Genetic Systems (PGS) war eine der ersten, die beim Europäischen Patentamt aufs Ganze ging. Sie ließ vor drei Jahren für mehrere Nutzpflanzen – Kartoffeln, Mais, Zuckerrüben, Tomaten, Tabak und Raps – nicht nur ihre gentechnischen Manipulationen vor dem Zugriff der biotechnischen Konkurrenz schützen, sondern auch noch alles, was aus ihrem Saatgut später hervorgehen kann: Nachträgliche Kreuzungen durch konventionelle Züchter und die künftige Aussaat auf den Äckern von Landwirten.

Gestern hat das Patentamt seinen Vorstoß in Richtung eines industriell gefertigten Lebens zurückgenommen. Es hat wenigstens zum Teil einer Klage der Umweltschutzorganistation Greenpeace stattgegeben und das PGS-Patent Nr. 0242236 beschränkt. Geschützt sind jetzt nur noch das manipulierte Gen der belgischen Firma, das Verfahren, mit dem es auf die Pflanzen übertragen wird und auch noch das Saatgut, das auf den Feldern der Firma aus den manipulierten Pflanzen gewonnen wird.

Danach aber enden die Rechte der Belgier, die ihrerseits nur eine Erfindung der amerikanischen Firma Biogen Inc. weiterentwickelt haben. Züchter und Landwirte können nach dem gestrigen Enscheid mit PGS-Saatgut anstellen was sie wollen. Sie müssen für ihre Pflanzen keine Lizenzen mehr bezahlen. Ein Schritt in die richtige Richtung sei das, kommentiert Greenpeace. Ein erster Einspruch der Umweltschützer war vor drei Jahren abgewiesen worden. Greenpeacae legte Beschwerde ein. Eine schriftliche Begründung des neuen Urteils steht noch aus. Gestern war deshalb in Gent, dem Firmensitz der Genetic Plant Systems, keine Stellungnahme zu erhalten. Greenpeace betrachtet seinen Erfolg zumindest als Bremse für den hemmungslosen Zugriff der Biotechnik auf das Leben. Das wirtschaftliche Interesse, so die Hoffnung, könnte erlahmen, wenn die Endergebnisse der gentechnischen Versuche jedem Anwender kostenlos zur Verfügung stehen.

Vollkommen unklar, klagt der Sprecher von AgrEvo, der gemeinsamen Tochtergesellschaft von Hoechst und Schering, sei inzischen, wie weit der Patentschutz für biotechnische Verfahren heute reicht. Auch das Patentamt wisse offenbar nicht genau, ob auch ganze Lebewesen erfaßt seien. Greenpeace zitiert aus den Richtlinien des Amtes, daß „Pflanzensorten, Tierarten und essentielle biologische Prozesse“ vom Urheberrecht ausgeschlossen seien.

Auch AgrEvo wollte sich gestern noch nicht zu den möglichen Folgen des Urteils äußern. Betroffen ist die Firma in jedem Fall indirekt. Denn die belgischen Biotechniker nutzen das Herbizid „Basta“, das vor Jahren von Hoechst entwickelt worden ist, für ihr eigenes Verfahren. Den PGS-Pflanzen ist ein Gen eingebaut, das sie gegen das Basta-Gift immun macht. Diese besondere Eigenschaft ist bei den PGS-Pflanzen jedoch eher ein Nebeneffekt. Auf den Versuchsfelderb der PGS werden durch die Basta-Resistenz lediglich diejenigen Pflanzen aussortiert, bei denen es tatsächlich gelungen ist, einige andere genetische Manipulationen vorzunehmen. Die Belgier experimentieren vor allem mit neuen besonders ertragreichen Sorten, sogenannten Hybriden. Eine ihrer Rapssorten ist vor kurzem in England bereits zum Verkauf an Züchter zugelassen worden. Ein Flop für die Forscher zeichnet sich indes ab. Sie haben die Gene umsonst manipuliert, ihre Kunden können sich darüber freuen. Denn sie brauchen jetzt nur noch für die Samen zu bezahlen, die Pflanzen und weiteren Abarten, die sie damit herauszüchten können, dürfen sie als ihr eigenes Produkt weiterverkaufen. Niklaus Hablützel