Kopfschmerzen für die Pharma-Branche

■ BGH-Urteil: Großhändler müssen billige reimportierte Arzneimittel vertreiben

Karlsruhe (dpa/taz) – Pharma- Großhändler dürfen zum Vertrieb von reimportierten billigeren Arzneimitteln verpflichtet werden. Eine entsprechende Verfügung des Bundeskartellamts gegen drei führende deutsche Medikamentengroßhändler hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag abend bestätigt. Als Folge aus diesem Grundsatzbeschluß könnten die Krankenkassen jährlich bis zu 560 Millionen Mark einsparen.

Bei den 500 bis 800 Medikamenten handelt es sich um die gängigsten Herz-, Schmerz- und Kreislaufmittel, die von deutschen Pharmafirmen in ihren europäischen Werken für den Auslandsmarkt hergestellt und dort billiger als in Deutschland verkauft werden. Die drei Großhändler hatten sich geweigert, diese Arzneimittel in ihr Sortiment aufzunehmen. Denn sie haben bei einer gesetzlich an den Herstellerpreis gebundenen Gewinnspanne von bis zu 21 Prozent mit erheblichen finanziellen Einbußen zu rechnen.

Das Bundeskartellamt hat dieses Verhalten als „unbillige Behinderung“ der wirtschaftlichen Betätigung eines Pharma-Importeurs gewertet, dem die verklagten Großhändler seine Ware nicht abgekauft hatten. Da Apotheken wegen der schnellen Liefermöglichkeiten des Großhandels die von ihnen benötigten Arzneimittel fast ausschließlich über die Großhandelsstufe bezögen, müsse diese auch für Importeure zugänglich sein. Der Bundesgerichtshof hat die Argumentation des Kartellamts als im Ergebnis für sachlich gerechtfertigt erklärt. Das Verhalten der Grossisten sei mit der auf Freiheit des Wettbewerbs und damit auf freien Marktzugang gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht vereinbar.

Die Entscheidung dürfte erhebliche Auswirkungen auf die Preise im deutschen Pharma-Markt haben. So wurde zum Beispiel bisher der Schmerzwirkstoff Acethylsalicylsäure (ASS) unter dem Markennamen „Aspirin“ für 6,85 Mark (20 Stück) verkauft. Werden aber die in Deutschland hergestellten Tabletten ins Ausland verkauft und nach Deutschland reimportiert, kommen sie bis zu 2,50 Mark billiger in den Handel (AZ: KVR 10, 11, 12/94 – Beschlüsse vom 21. 2. 1995).