Berufsverbot angeklagt

■ Europäischen Gerichtshof verhandelt Klage einer Beamtin gegen Deutschland

Straßburg (AFP) – Verstoßen „Berufsverbote“ gegen die Menschenrechtskonvention? Mit dieser Frage beschäftigt sich seit gestern der Europäische Gerichtshof in Straßburg. Das Verfahren richtet sich gegen die Bundesrepublik Deutschland, Klägerin ist die heute 45 Jahre alte Dorothea Vogt aus Jever (Niedersachsen). Die Beamtin auf Lebenszeit war im August 1986 wegen ihrer politischen Aktivität in der DKP von der Bezirksregierung Weser-Ems aus dem Schuldienst entlassen worden. Mit ihrem Einsatz für die DKP habe die Beamtin ihre Treuepflicht verletzt.

Das Berufsverbot wurde im Oktober 1989 vom niedersächsischen Disziplinargerichtshof bestätigt. Ein Einspruch der Lehrerin vor dem Bundesverfassungsgericht wurde im August 1990 wegen „mangelnder Aussicht auf Erfolg“ abgewiesen. Im Februar 1991 wurde die Beamtin wieder in den Schuldienst integriert, nachdem die unterdessen gewählte SPD-geführte Landesregierung in Hannover den Radikalenerlaß aufgehoben hatte. Im gleichen Monat wandte sich Dorothea Vogt an die Europäische Menschenrechtskommission in Straßburg. Die Lehrerin wirft den deutschen Behörden vor, mit der Dienstentlassung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen zu haben. Die Kommission kam im November 1993 zu dem Schluß, daß die Bundesrepublik im vorliegenden Fall gegen das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit verstoßen hat und verwies den Fall an den Gerichtshof. Dort wurde das Verfahren gestern mit einer Anhörung der beteiligen Parteien begonnen. Mit dem Urteil ist nach Auskunft einer Sprecherin des Gerichts frühestens im Juli zu rechnen.